Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflege als zeitlich begrenzte Lösung

Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristeter Aufenthalt in unserem Seniorencentrum.

Kurzzeitpflege unterstützt Sie, wenn:

  • Angehörige eine Pause brauchen,
  • häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt organisiert werden muss,
  • Krankenhausnachsorge zur Stabilisierung, Mobilisierung und Rehabilitation notwendig ist.

Unsere aktivierende Pflege auf Zeit beinhaltet:

  • Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen, wie Aufstehen, An- und Auskleiden, Toilettengänge,
  • Umsetzung ärztlicher Verordnungen wie z. B. Insulingabe und Wundversorgung,
  • Orientierende Tagesstruktur,
  • Qualifizierte nächtliche Pflege und Betreuung,
  • Förderung der Selbständigkeit.

Für diese Fälle bieten wir in unserer Einrichtung 10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, verteilt auf 4 Wohnbereichen an.

Was Sie noch wissen sollten …

  • Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 - 5 haben pro Kalenderjahr Anspruch auf maximal 28 Tage Kurzzeitpflege (§42 SGB XI). Diese kann beliebig über das Jahr verteilt werden.
  • Besteht der Pflegegrad länger als ein halbes Jahr, können noch einmal max. 25 Tagen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
  • Während dieser Zeit zahlen die Pflegebedürftigen lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von z.Zt. 33,21 € pro Tag. 
  • Das Pflegegeld wird während der Kurzzeit- /Verhinderungspflege bis zu vier Wochen jährlich zur Hälfte weiter ausgezahlt.
Bei Fragen zu Finanzierung, Dauer und weiteren Bedingungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, beraten wir Sie gerne.
  • Daniel Romberg
    Einrichtungsleitung, Qualitätsmanager, Diplom Ökonom-Medizin