Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen) ab 01.12.2021
Die geänderte Version der Allgemeinverfügung schreibt ab dem 01.12.2021 vor, dass Angehörige, Besucher und Therapeuten die Einrichtung nur noch mit einem tagesaktuellen Testnachweis und Screening besuchen dürfen.
Dieser Nachweis ist unabhängig von Ihrem Impfstatus oder Genesungsnachweis.
Aus diesem Grund haben wir unsere Testzeiten nochmal erweitert; Sie können sich ab dem 01.12.2021 täglich in unserer Einrichtung testen lassen und Ihre Angehörigen besuchen.
Alternativ können Sie auch ein Testnachweis eines zertifizierten Testzentrums mitbringen; dieser darf jedoch nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Besuchszeiten sind wie folgt:
Montag - Freitag: 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 09:30 Uhr – 11.00 Uhr und 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag: 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Sonntag: 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Eine Testung kann ab 09.00 Uhr bzw. 14.30 Uhr stattfinden. Bitte haben Sie Verständnis, dass es in diesen Fällen unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann.
Der Zugang zu der Einrichtung erfolgt während dieser Zeiten über den Nebeneingang an der Kapelle.
Wenn Sie zu einer anderen Zeit in die Einrichtung möchten, ist dies ausschließlich mit einem Testnachweis eines zertifizierten Testzentrums möglich. Auch hier kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf die weiteren Regelungen zum Aufenthalt in der Einrichtung hinweisen:
- Wir bitten Sie, den Mund- und Nasenschutz (FFP2-Maske oder medizinischen Mund- und Nasenschutz) während des Besuches durchgängig zu tragen.
- Besuche sind ausschließlich im Zimmer des Bewohners möglich. Ein Verweilen in den öffentlichen Bereichen in der Einrichtung ist nicht zulässig.
- Der Garten ist für Besucher/innen geöffnet. Bitte halten Sie hier entsprechend Abstand! Ein Verzehr von Speisen ist dort nicht gestattet!
- Nachfolgende Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten:
- Händedesinfektion vor und nach dem Besuch
- Maskenpflicht: siehe oben
- Entsprechende Husten- und Nieshygiene
- Wahren von 1,5 m – 2 m Sicherheitsabstand, außer gegenüber besuchten Personen, die einen vollständigen Corona-Impfschutz haben oder die mindestens eine medizinische Maske tragen
Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und Unterstützung!!!