Pflege als zeitlich begrenzte Lösung
Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristeter Aufenthalt in unserem Seniorencentrum.
Kurzzeitpflege unterstützt Sie, wenn:
- Angehörige eine Pause brauchen,
- häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt organisiert werden muss,
- Krankenhausnachsorge zur Stabilisierung, Mobilisierung und Rehabilitation notwendig ist.
Unsere aktivierende Pflege auf Zeit beinhaltet:
- Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen, wie Aufstehen, An- und Auskleiden, Toilettengänge,
- Umsetzung ärztlicher Verordnungen wie z. B. Insulingabe und Wundversorgung,
- Orientierende Tagesstruktur,
- Qualifizierte nächtliche Pflege und Betreuung,
- Förderung der Selbständigkeit.
Für diese Fälle bieten wir in unserer Einrichtung 10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, verteilt auf 4 Wohnbereichen an.
Was Sie noch wissen sollten …
- Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 - 5 haben pro Kalenderjahr Anspruch auf maximal 28 Tage Kurzzeitpflege (§42 SGB XI). Diese kann beliebig über das Jahr verteilt werden.
- Besteht der Pflegegrad länger als ein halbes Jahr, können noch einmal max. 25 Tagen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
- Während dieser Zeit zahlen die Pflegebedürftigen lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von z.Zt. 33,21 € pro Tag.
- Das Pflegegeld wird während der Kurzzeit- /Verhinderungspflege bis zu vier Wochen jährlich zur Hälfte weiter ausgezahlt.
Bei Fragen zu Finanzierung, Dauer und weiteren Bedingungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, beraten wir Sie gerne.
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Daniel Romberg
Einrichtungsleitung, Qualitätsmanager, Diplom Ökonom-Medizin- 02922 87990-29